Wenn ein Mitarbeitender eine ungerade Sollzeit hat (z.B. Teilzeitmodell) und im Kalender zwei Ereignisse mit prozentualer Anrechnung z.B. Feiertag 50% und Ferien 50% geplant sind, kann es in der Abrec...
Wenn ein Mitarbeitender eine ungerade Sollzeit hat (z.B. Teilzeitmodell) und im Kalender zwei Ereignisse mit prozentualer Anrechnung z.B. Feiertag 50% und Ferien 50% geplant sind, kann es in der Abrec...