Die vereinfachte Arbeitszeiterfassung ermöglicht es, dass Arbeitnehmende mit einer gewissen Autonomie in der Festsetzung ihrer Arbeitszeit, nur noch die täglich geleistete Arbeitszeit erfassen. Die Lage respektive der Zeitpunkt der Arbeits- und Ruhezeiten sind nicht mehr Dokumentationspflichtig (Die Zeitpunkte müssen nicht gebucht werden). Bei Leistung von Nacht- oder Sonntagsarbeit sind demgegenüber der Anfang und das Ende dieser Arbeitseinsätze gleichwohl festzuhalten (Die Zeitpunkte müssen gebucht werden).
Damit Mitarbeitende die Arbeitszeiten nicht täglich erfassen müssen, wird in diesem Zeitmodell zusammen mit der Regel «Vereinfachte Zeiterfassung» täglich die Zeitart «vereinfachte Zeiterfassung» gebucht. Der Wert der Zeitart «Vereinfachte Zeiterfassung» entspricht der Sollzeit des entsprechenden Tages.
Beispiele
Fall 1: Kalender mit ganztägiger Abwesenheit
Wird im Kalender eine ganztägige Abwesenheit geplant, wird die Zeitart «Vereinfachte Zeiterfassung» nicht abgerechnet.
Fall 2: Kalender halbtägige Abwesenheit
Wird im Kalender z.B. eine halbtätige Abwesenheit geplant, wird die Zeitart «Vereinfachte Zeitarfassung» mit dem Tagesrest abgerechnet.
Fall 3: Mitarbeitender erfasst zusätzlich Zeitmeldungen
Wenn ein Mitarbeitender mit vereinfachter Arbeitszeiterfassung trotzdem Zeitmeldungen erfasst (z.B. 8:00 – 9:00) wird nur noch der Tagesrest auf die Zeitart «Vereinfachte Zeiterfassung» gebucht.
Damit das Anstellungsmodell «Vereinfachte Zeiterfassung» genutzt werden kann, muss die entsprechende Regel hinzugefügt werden.
Eine Filtrierung der Mitarbeitenden ist nicht notwendig, da die Regel nur bei den Mitarbeitenden mit dem Anstellungsmodell «Vereinfachte Zeiterfassung» aktiv ist.
Informationsmeldungen Vereinfachte Zeiterfassung
Diese Regel generiert keine Meldungen.
Workflow
Über eine Workfloweinstellungkann bei einer Tageszeit Gutschrift die Regel für heute deaktiviert werden. Der entsprechende Workflow wird bei Bedarf durch Calitime AG eingerichtet.