Der Report Erholungsüberwachung hilft Ihnen die gesetzliche Vorgabe (Art. 329c Abs. 1 OR) «mindestens zwei zusammenhängende Ferienwochen» einzuhalten bzw. zu prüfen. Auf der Liste erscheinen alle Mitarbeitenden, welche die definierte Vorgabe nicht erfüllen.
Nebst den Grundeinstellungen können bei diesem Report folgende Einstellungen gemacht werden:
- Zeitraum: Für welches Jahr möchte Sie diese Auswertung erstellen?
- Kalenderjahr oder Mitarbeiteranstellungsjahr: Welche Information benötigen Sie?
- Zeitart: Gibt es weitere Zeitarten, die Berücksichtig werden sollen? Beispiele sind Betriebsferien, Vorholtage, Brückentage etc.
- Tage aneinander: Wie viele Tage sollen mindestens aneinanderhängen?